Lern­entwicklung begleiten und fördern

Zusammen­arbeit mit den Sorge­berechtigten und außer­schulischen Partnern

01 Die Pädagoginnen und Pädagogen informieren die Sorgeberechtigten regelmäßig in angemessener Weise über die Ziele, Inhalte und Grundzüge der Gestaltung von Lehr-Lernprozessen.
02 Die Pädagoginnen und Pädagogen informieren die Sorgeberechtigten regelhaft über die Lernentwicklung ihrer Kinder.
03 Die Pädagoginnen und Pädagogen beziehen die Sorgeberechtigten angemessen in die Planung der schulischen Lernentwicklung ihrer Kinder ein.
04 Die Pädagoginnen und Pädagogen nutzen die Erfahrungen und die Kompetenz von Sorgeberechtigten und gegebenenfalls weiteren Personen, die an der Förderung einer Schülerin bzw. eines Schülers beteiligt sind, und beziehen sie in die Unterstützungsplanung ein.
05 Die Pädagoginnen und Pädagogen informieren Sorgeberechtigte und gegebenenfalls außerschulische Partner regelmäßig über die Ziele, Inhalte und Verlauf von Fördermaßnahmen.
06 Die Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten mit außerschulischen Einrichtungen und Fachkräften sowie mit Organisationen der Selbsthilfe zusammen, um gemeinsam und arbeitsteilig ein auf den Förderbedarf der bzw. des Einzelnen abgestimmtes Unterstützungsangebot zu entwickeln.
07 Die Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen Sorgeberechtigte bei der Suche nach und der Kontaktaufnahme mit den Trägern zusätzlicher Beratungs- oder Förderangebote sowie bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder einer Schulbegleitung.
2.3.3

Zusammen­arbeit mit den Sorge­berechtigten und außer­schulischen Partnern