01 Die Schulleitung gewährleistet im Rahmen der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden, dass die Räume und Flächen lern-, bewegungs- und gesundheitsförderlich sowie ästhetisch gestaltet sind.
02 Die Schulleitung gewährleistet im Rahmen der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden, dass die Ausstattung der Räume und Flächen die Anforderungen einer ganztägigen, inklusiven Bildung und der Gestaltung von Freizeitmöglichkeiten erfüllt.
03 Die Schulleitung gewährleistet im Rahmen der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden, dass die technische und mediale Ausstattung von Räumen und Flächen den Anforderungen an inklusive, individualisierte, digitale und kompetenzorientierte Lernarrangements entspricht.
04 Die Schulleitung gewährleistet im Rahmen der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler die benötigte Ausstattung und die erforderlichen Hilfsmittel erhalten und ganztägig nutzen können.
05 Die Schulleitung gewährleistet im Rahmen der bestehenden Vorschriften und Möglichkeiten, dass die der Schule zur Verfügung stehenden Mittel so eingesetzt werden, dass eine geeignete IT-Infrastruktur für die gemeinsame Arbeit genutzt werden kann.