Führung wahrnehmen

Kooperative Führung

01 Die Schulleitung nimmt ihre Aufgabe als Entscheidungsinstanz wahr.
02 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Mitglieder der Schulgemeinschaft alle Informationen erhalten, die für ihre Arbeit wichtig sind.
03 Die Schulleitung bindet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in Entscheidungsprozesse ein und beteiligt die Schulgemeinschaft angemessen.
04 Die Schulleitung fördert den respektvollen Umgang miteinander und ein positives Schulklima.
05 Die Schulleitung ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechbar, wenn sie Klärungs- oder Beratungsbedarf haben.
06 Die Schulleitung unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder vermittelt ihnen, wenn nötig, anderweitige Unterstützung.
07 Die Schulleitung berät Schülerinnen und Schüler und Sorgeberechtigte und vermittelt ihnen, wenn nötig, Unterstützung, falls die Klassen- und Beratungslehrkräfte den Beratungs- und Unterstützungsbedarf nicht decken können.
08 Die Schulleitung ist offen für Anregungen und Kritik aus der Schulgemeinschaft und nutzt sie.
09 Die Schulleitung vermittelt bei Bedarf in Konflikten zwischen einzelnen Parteien der Schulgemeinschaft.
10 Die Schulleitung agiert in Konflikten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lösungsorientiert.
11 Die Schulleitung stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen für die Mitglieder der Schulgemeinschaft transparent sind und angemessen kommuniziert werden.
1.1.2

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