Organisa­torische Rahmen­setzungen vornehmen

Rahmen­setzungen für die Unterrichts­gestaltung

01 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Stundentafel und das schulinterne Curriculum mit den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Bildungspläne korrespondieren.
02 Die Schulleitung sorgt dafür, dass Unterrichtszeiten effektiv und effizient genutzt werden.
03 Die Schulleitung stellt sicher, dass der Unterricht den curricularen Vorgaben sowie den fachlichen und fachdidaktischen Anforderungen entspricht.
04 Die Schulleitung ermöglicht und fördert unterschiedliche Unterrichtsformen wie fächerübergreifendes oder fächerverbindendes und projektorientiertes Lernen.
05 Die Schulleitung sichert die Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht.
1.3.2

Rahmen­setzungen für die Unterrichts­gestaltung