Personal­verantwortung ausüben

Personal­ausbildung

01 Die Schulleitung gewährleistet in Kooperation mit den Seminarleitungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung die Orientierung an den Ausbildungsstandards und -curricula.
02 Die Schulleitung sorgt dafür, dass qualifizierte Mentorinnen und Mentoren die in der Ausbildung befindlichen Lehrkräfte anleiten.
03 Die Schulleitung bietet den in der Ausbildung befindlichen Lehrkräften Bedingungen, die ihnen angemessene Lern- und Reflexionsprozesse ermöglichen.
04 Die Schulleitung bietet auch allen anderen pädagogischen und nicht-pädagogischen Auszubildenden bestmögliche Ausbildungsbedingungen.
1.4.4

Personal­ausbildung