Personal­verantwortung ausüben

Personal­führung

01 Die Schulleitung fördert die Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eröffnet ihnen Gestaltungsräume.
02 Die Schulleitung handelt nach transparenten und nachvollziehbaren Grundsätzen, wenn sie Aufträge erteilt und Verantwortung überträgt.
03 Die Schulleitung sieht das Engagement und die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bringt ihre Anerkennung dafür zum Ausdruck.
04 Die Schulleitung hält Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Engagement und Leistung nicht ausreichen, dazu an, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und unterstützt sie dabei, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln.
05 Die Schulleitung macht Beurteilungskriterien transparent und wendet sie einheitlich an.
06 Die Schulleitung sorgt dafür, dass relevante Konflikte unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet werden.
07 Die Schulleitung beurteilt Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und trifft geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
1.4.1

Personal­führung