Teilhabe und Mitwirkung gewährleisten

Teilhabe und Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern im Schulleben

01 Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an allen schulischen Aktivitäten wie Ausflügen, Klassenreisen, schulischen Abendveranstaltungen, an digitalen Lernsettings und zusätzlichen Fördermaßnahmen sowie an außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag teilzunehmen.
02 Die Schülerinnen und Schüler sind über ihre Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten sowie über aktuelle Angelegenheiten der Schule umfassend und in für sie verständlicher Form informiert.
03 Die Schülerinnen und Schüler können sich für die Mitwirkungsaufgaben qualifizieren.
04 Die Schülervertreterinnen und -vertreter wirken konstruktiv in den Gremien der Schule mit, sind an Entscheidungen der Mitwirkungsgremien beteiligt und kommunizieren diese in der Schülerschaft.
05 Die Schülerinnen und Schüler gestalten das Schulleben aktiv mit.
06 Die Pädagoginnen und Pädagogen fördern und unterstützen die Teilnahme und Teilhabe aller Schülerinnen und Schülern am schulischen Leben und helfen ihnen wenn nötig bei der Präzisierung und Artikulation ihrer Interessen.
07 Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern alters- und entwicklungsgemäß ein größtmögliches Maß an Mitgestaltung der im Schulleben geltenden Regeln.
08 Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in allen Bereichen des schulischen Lebens regelmäßig Feedback zu geben, und erleben, dass ihr Feedback konstruktiv genutzt wird.
09 Den Schülerinnen und Schülern wird ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen, indem ihnen in definierten Bereichen eigenständige Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
1.6.1

Teilhabe und Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern im Schulleben